
Varta Aktie: Steuerliche Entlastung für Totalverluste
04.06.2025 | 13:24
Das Bundesfinanzministerium hat mit einer steuerlichen Neuregelung für klare Verhältnisse gesorgt – und bringt damit frischen Wind für Varta-Anleger, die Totalverluste hinnehmen mussten. Die starre Obergrenze von 20.000 Euro für die Verrechnung solcher Verluste fällt rückwirkend. Doch was bedeutet das konkret für betroffene Investoren?
Paukenschlag aus Berlin: Deckelung fällt
Mit einem Ergänzungsschreiben präzisiert das BMF die Behandlung von Totalverlusten bei Aktien. Der entscheidende Punkt: Die bisherige Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20.000 Euro pro Jahr ist Geschichte. Die Änderung gilt rückwirkend und betrifft speziell Fälle wie Varta, wo Aktien wertlos wurden.
Laut Randziffer 118 des Schreibens gelten diese Verluste nun als Verluste nach §20 EStG. Damit entfällt nicht nur die Deckelung – es eröffnen sich auch neue Möglichkeiten für die steuerliche Gestaltung.
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Das ändert sich für Anleger
- Uneingeschränkte Verrechnung: Totalverluste können jetzt vollständig mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden – ohne die frühere 20.000-Euro-Grenze.
- Flexibler Verlustvortrag: Fehlen im aktuellen Jahr ausreichende Gewinne, lassen sich die Verluste in Folgejahre übertragen.
- Klare Grenzen: Die Regelung gilt ausschließlich für Aktiengewinne, nicht für andere Kapitalerträge.
Bis zur technischen Umsetzung am 1. Januar 2026 zeigt das Ministerium Kulanz: Vorübergehend dürfen Banken die Verluste im "sonstige Verluste"-Topf verbuchen. Für Varta-Investoren, die den kompletten Wert ihrer Anlage abschreiben mussten, kommt diese Klarstellung zur rechten Zeit. Die Frage bleibt: Nutzen Anleger die neue Flexibilität strategisch?
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