Die Manz AG sorgt für Bewegung an der Nachrichtenfront – zumindest auf dem Papier. Am 17. Juni 2025 flatterten gleich zwei Stimmrechtsmitteilungen ins Haus, die auf den ersten Blick für erhebliche Unruhe im Aktionärskreis des Reutlinger Hightech-Maschinenbauers hätten sorgen können. Ging da ein Ankerinvestor von Bord oder hat sich jemand klammheimlich ein dickes Aktienpaket gesichert? Die Wahrheit liegt, wie so oft, im Detail und ist weniger dramatisch als zunächst vermutet.

Stühlerücken in Fernost?

Konkret geht es um einen signifikanten Anteil von 14,9 Prozent der Stimmrechte an der Manz AG. Die eine Meldung, datiert auf den 3. Juni 2025, verkündete den (mittelbaren) Ausstieg der SHANGHAI ELECTRIC HONGKONG CO. LIMITED, die ihren zuvor gemeldeten Anteil von ebenjenen 14,9 Prozent auf null reduzierte. Ein Paukenschlag? Nicht ganz, denn zeitgleich wurde eine zweite, ebenfalls auf den 3. Juni 2025 bezogene Mitteilung publik.

Darin meldete die SHANGHAI ELECTRIC NEWAGE COMPANY LIMITED, ihrerseits ebenfalls in Hongkong ansässig, den (mittelbaren) Erwerb von exakt 14,9 Prozent der Stimmrechte an der Manz AG. Zuvor lag deren gemeldeter Anteil bei null. Die gehaltenen 1.527.412 Aktien, die diesen Prozentsatz bei einer Gesamtzahl von 10.251.088 Stimmrechten ausmachen, haben also lediglich den Besitzer gewechselt – oder besser gesagt, die verwaltende Einheit.

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Konzerninterne Verschiebung

Die Auflösung dieses scheinbaren Rätsels findet sich in der Konzernstruktur: Sowohl die SHANGHAI ELECTRIC HONGKONG CO. LIMITED als auch die SHANGHAI ELECTRIC NEWAGE COMPANY LIMITED gehören zum weitverzweigten Konglomerat der SHANGHAI ELECTRIC GROUP COMPANY LIMITED. Die Stimmrechte werden weiterhin über die Shanghai Electric Germany Holding GmbH gehalten und nun der neuen Konzerngesellschaft zugerechnet.

Was bedeutet das nun für Anleger der Manz AG? Im Grunde genommen handelt es sich um eine interne Umstrukturierung innerhalb des chinesischen Großaktionärs. Der strategisch wichtige Ankerinvestor Shanghai Electric bleibt der Manz AG also mit unverändertem Engagement erhalten. Die Verschiebung der Stimmrechte erfolgte lediglich zwischen verschiedenen Tochtergesellschaften. Für das operative Geschäft der Manz AG und deren strategische Ausrichtung dürfte dieser rein administrative Akt kaum spürbare Auswirkungen haben. Es zeigt aber, wie komplex Beteiligungsstrukturen sein können.

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