Die burgenländische Landesführung und die Grazer Wechselseitige-Gruppe (GRAWE) setzen im Streit mit der EU-Kommission wegen unerlaubter Beihilfen beim Verkauf der Bank Burgenland auch nach der Klage der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof auf Zeit. Die Klage der EU-Kommission sei zu erwarten gewesen, hiess es am Dienstag aus dem Büro von Finanzlandesrat Helmut Bieler (S) gegenüber der APA. GRAWE-Chef Othmar Ederer betonte in einer Pressemitteilung, die Klage sei nur ein "Formalakt", der auf die laufenden Verfahren sowie auf den Geschäftsbetrieb der Bank Burgenland keinerlei Auswirkungen hat".
Das Land Burgenland will weiter die Gerichtsentscheidung im Berufungsverfahren abwarten, ehe es die aus EU-Sicht unerlaubte Beihilfe von 41,5 Mio. Euro (zuzüglich Zinsen) von der GRAWE zurückfordert. Man sei nach wie vor der "Überzeugung" die richtige Entscheidung bezüglich des Verkaufs getroffen zu haben, verlautete aus dem Büro des Finanzlandesrats - vor allem angesichts der aktuellen Krise. Der Beschluss der EU-Kommission vom letzten Jahr sei "absolut falsch",
"Wir haben eine Reihe von Argumenten geliefert, warum wir die Entscheidung der Kommission für falsch halten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns die Gerichte Recht geben werden", betonte auch Ederer. Entscheiden werde der Ausgang jener Verfahren sein, die von der GRAWE, dem Land Burgenland und der Republik Österreich gegen die Beihilfeentscheidung selbst angestrengt wurden, hiess es in einer Pressemitteilung.
Ederer betonte neuerlich, dass die GRAWE "alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen" werde um gegen die Entscheidung der Kommission vorzugehen. Ein Urteil des Gerichts 1. Instanz beim EuGH, bei dem die Berufungsverfahren laufen, sei nicht vor Herbst 2009 zu erwarten. Danach stehe eine Berufung beim EuGH selbst offen. Die dramatische Entwicklung der Finanzmärkte bestätige zwischenzeitig eindrucksvoll, das die Bank Burgenland zu Recht an die GRAWE verkauft worden sei: "Wir sind ein verlässlicher, kapitalstarker und krisenresistenter Partner."
Das Land Burgenland argumentierte die Entscheidung, die Bank Burgenland an die GRAWE zu verkaufen, neuerlich damit, dass ein Verkauf an das österreichisch-ukrainische Konsortium ein viel höheres wirtschaftliches Risiko mit sich gebracht hätte und wahrscheinlich keine Genehmigung der FMA bekommen hätte. Das Konsortium rund um den Mischkonzern Ukrpodshipnik war im Verkaufsprozess leer ausgegangen obwohl es mit 155 Mio. Euro um rund 55 Mio. Euro mehr geboten hatte als die GRAWE und hatte sich daraufhin in Brüssel beschwert.
Die EU-Kommission hatte am 30. April 2008 entschieden, dass es sich bei dem um rund 55 Mio. Euro geringeren Verkaufspreis für die GRAWE um eine unerlaubte Beihilfe handle, die das Land Burgenland vom Käufer zurückfordern müsse. Republik, Land und GRAWE haben dagegen berufen. Die Berufung hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. Die Regierung in Eisenstadt hat das bisher ignoriert hat, weil die GRAWE wiederholt mit einem Rücktritt vom Verkauf gedroht hat, sollte die Nachforderung schlagend werden. (apa)









