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Enthüllung

Julius Meinl war über MEL-Rückkäufe gut informiert   Facebook be



10.07.2009
 
Meinl Bank-Replik: Organe der Meinl Bank haben Geschäfte der MEL nicht geführt und beeinflusst

Der Banker Julius Meinl V. soll über die umstrittenen Zertifikatsrückkäufe von Meinl European Land (MEL; jetzt: Atrium European Real Estate) besser informiert gewesen sein als bisher bekannt, schreibt das Nachrichtenmagazin "Format" in seiner jüngsten Ausgabe unter Berufung auf "vertrauliche e-mails". Auch Meinl Bank-Vorstände hätten demzufolge Einfluss auf MEL gehabt. Stimmt nicht, kontert die Meinl Bank: "Auf der Basis von selektiv verwendeten e-mails wird unterstellt, Organe der Meinl Bank hätten die Geschäfte der MEL, heute Atrium, geführt oder beeinflusst. Dies ist dezidiert falsch", so die Bank in einer Pressemitteilung. Die Auftragsleistungen der Bank und ihrer Tochter MERE, der externen Managementgesellschaft von MEL, seien innerhalb aller dafür vorgesehenen gesetzlichen Regeln und Bestimmungen vorgenommen worden. Eine Einflussnahme der Meinl Bank auf Beschlüsse von MEL sei daraus nicht abzuleiten.

Julius Meinl dürfte bei den Zertifikatsrückkäufen besser als so manches Mitglied des MEL-Vorstandes informiert gewesen sein, schreibt "Format". Meinl, für ihn gilt die Unschuldsvermutung, weise alle Vorwürfe zurück und betone gegenüber dem Staatsanwalt, nur Orders des MEL-Boards ausgeführt zu haben: "Am 20. Februar 2007 trat die MEL schriftlich an die Meinl Bank heran. In der Folge wurden eng determinierte Aufträge der MEL an die Meinl Bank erteilt, zum Erwerb von MEL-Zertifikaten." Ein Anwalt der britischen Kanzlei Bedell schreibe in einem e-mail Ende Juni 2007 "Dear Stephan, dear Julius" an Meinl und dessen Vertrauten Stephan Visy. Dabei sei es um die ordentliche Durchführung eines Rückkaufprogramms gegangen. Anwalt John Ventress sei zum Ergebnis gekommen, dass ein Rückkauf von bis zu 30 Prozent aller Zertifikate und im Gesamtwert von maximal 2 Mrd. Euro einen frühen Hauptversammlungsbeschluss benötige. Er bezog sich dabei auf das Jersey Law, das Rückkäufe ohne HV-Beschluss als unzulässig erkennt. Das Rückkaufprogramm sei aber schon im Gange gewesen. Angerufen wurde dann Queen's Counsel Simon Mortimore. Meinl-Bank-Sprecher Thomas Huemer in "Format": "Der königliche Anwalt als höchste englische Rechtsinstanz bestätigte unmissverständlich, dass für den Rückkauf von Zertifikaten nach Jersey-Recht keine Genehmigung der Hauptversammlung nötig ist." Vom Queen's Counsel heisse es, dass Zertifikate ohne die Zustimmung der Aktionäre erworben werden könnten, es werde aber empfohlen, diese einzuholen, so Freshfields-Anwalt Jonathan Baird laut "Format" in einem e-mail an Julius Meinl vom August 2007.

Auch für den Staatsanwalt könnten die e-mails ein Beleg sein, dass Julius Meinl über die Meinl-Bank-Tochter Meinl European Real Estate (MERE) das operative Geschäft der MEL führte, heisst es in dem Magazin. Die Anklagebehörde sehe Meinl als MEL-Machthaber und wolle ihn als solchen zur Rechenschaft ziehen. Wie die Aufgaben in der MEL tatsächlich organisiert waren, werde am Beispiel Visy deutlich: Dieser sei, obwohl im Management der MERE und auf der Payroll der Meinl Bank, nach aussen als MEL-Chief Financial Officer aufgetreten. Sein damaliger MERE-Kollege Peter Weinzierl sei sogar Vorstand der Meinl Bank. Daraus schliesse der Staatsanwalt: Wenn Visy der CFO war, dann müsste Weinzierl der CEO (Chief Executive Officer) sein - und als deren Brötchengeber stünde Julius Meinl über den beiden.

Der MEL-Board als Klub von Frühstücksdirektoren, die nicht über alles informiert gewesen sind, passe da gut ins Bild, so das Magazin. In einem Brief vom 7. Oktober 2007 empöre sich Michael Richardson, Mitglied des MEL-Board-of Directors darüber, dass er über die seit April 2007 laufenden MEL-Rückkäufe nicht informiert worden sei. Richardson und sein Kollege Peter Byrne legten daher aus Protest alle MEL-Funktionen Ende 2007 zurück. "Bei Immobilienprojekten und Investments agiert MERE ohne jede Einbindung des MEL-Boards", kritisierte Richardson gegenüber der Jersey-Aufsicht JSFC. Meinl Bank-Sprecher Huemer im "Format" dazu: Hätte Richardson Fragen gestellt, hätte er alles erfahren. Von der Meinl Bank heisst es zu dem Bericht heute in einer Pressemitteilung weiters, dass zur Vorbereitung der Hauptversammlung der MEL vom 23.8.2007 die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den Anwälten der MEL (Bedell, Freshfields, Hausmaninger Kletter) abgeklärt worden seien. Dazu gebe es eine ausführliche Korrespondenz zwischen den MEL - Vorständen, MERE, der Meinl Bank und den involvierten Rechtsanwaltskanzleien. Dies sei in derartigen Zusammenhängen ein völlig üblicher Vorgang.

Weites wirft es "aus der Sicht der Meinl Bank es ein bedenkliches Licht auf ein Verfahren und dessen rechtsstaatliche Legitimität, wenn Materialien, die nur einem wegen Befangenheit abberufenen Sachverständigen vorliegen, aus dem Zusammenhang gerissen, selektiv verwendet, und an Medien zugespielt werden, um wiederholt falsche Sachverhalte zu behaupten, welche die Bank bereits mehrmals richtiggestellt hat." Meinl Bank-Vorstand Weinzierl fragt sich, "welche Absichten und Intentionen stehen hinter diesem selektiven Lancieren von Materialien an Medien? Gilt es etwa von der Befangenheit und der offensichtlichen fachlichen Unfähigkeit des Gutachters abzulenken?" Für ihn wirft diese Vorgangsweise der Behörden erneut Zweifel an deren "korrekter Vorgangsweise in rechtsstaatlicher Hinsicht" auf. (apa)


 
 

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