Immer mehr österreichische Unternehmen interessieren sich für eine betriebliche Vorsorge, erklärte die Generali Versicherung am Mittwochabend vor Journalisten. 2009 ist das Prämienaufkommen in der betrieblichen Lebensversicherung um 24,5 Prozent auf 61,5 Mio. Euro gestiegen. Heuer hat das Wachstum im ersten Halbjahr mit plus 12,2 Prozent auf 41,3 Mio. Euro angehalten. "Die betriebliche Vorsorge steht für Sicherheit," sagte Hemma Massera, Leiterin der Abteilung Betriebliche Pensionsversicherung. "Deswegen wurde Sie nicht von der Krise betroffen."
Über die Unternehmen wurden der Generali 2009 insgesamt 105,2 Mio. Euro für betriebliche Personenversicherung zur Verfügung gestellt, zählt man die betriebliche Kranken- und Unfallversicherung dazu. Durch den Zuwachs von 16,2 Prozent wurde die 100-Mio.-Euro-Schwelle zum ersten Mal überschritten.
Doch das Potenzial sei noch nicht ausgeschöpft. Etwa 25 Prozent aller österreichischen Dienstnehmer haben auf eine betriebliche Vorsorge Anspruch, diese trägt aber nach wie vor nur vier Prozent zum Alterseinkommen bei. Durch steuerliche Anreize sollte die betriebliche Vorsorge weiter angekurbelt werden, um dadurch die staatliche Vorsorge zu verstärken. Der Bundeszuschuss könne aufgrund des Budgets nicht ins Unermessliche steigen, und die Nettoersatzrate werde tendenziell sinken, sagte Generali-Vorstand Peter Thirring. Immer mehr Menschen seien im Ruhestand gesünder und lebten in Folge länger als in den vergangenen Jahrzehnten. Somit würden garantierte lebenslange Renten notwendig, die durch die zweite und dritte Säule der Pensionsversicherung gewährleistet werden, so Thirring.
Im Sinne der Steuerersparnis bietet Generali seit September eine betrieblich finanzierte Zusatzpension für Selbstständige an. Damit soll die Nutzung des Gewinnfreibetrages zur Steuerersparnis und somit zu einem weiteren verfügbaren Einkommen führen, so die Versicherung. Dadurch werde Selbständigen die Möglichkeit geboten, private Pensionsvorsorge aus betrieblichen Mitteln zu finanzieren. Dieses Produkt können Einzelunternehmer sowie Freiberufler (wie etwa Ärzte oder Rechtsanwälte), Personengesellschafter und geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH mit mehr als 25 Prozent Beteiligung in Anspruch nehmen. (APA)






