Produkte, die sich als Sparbücher tarnen, aber keine sind: Die FMA sagt Pseudosparbüchern den Kampf an. Darunter fallen etwa Produkte, deren Verzinsung beispielsweise von geschossenen Toren bei einem Fussball-Bewerb abhängig sind. Das Torwetten-Sparbuch der Bawag PSK anlässlich der Heim-EURO 2008 wäre so eines gewesen. Auch Kombi-Sparbüchern geht es an den Kragen. Also Produkten, die Sparzinsen mit der Kurs-Entwicklung von Aktien kombinieren.
Die fälschliche Bewerbung eines Finanzprodukts als Sparbuch war schon bisher verboten. Weil die Angebote aber immer häufiger werden, gibt die FMA in den nächsten Wochen an Banken ein Rundschreiben zum Sparbuch heraus, in dem die geltenden Bestimmungen noch einmal klargemacht werden und auf bestehende Verbote hingewiesen wird, sagten laut APA-Bericht die Vorstände Helmut Ettl und Kurt Pribil in Alpbach.
„Uns ist wichtig, dass das Sparbuch in seiner reinen Form erhalten wird“, es dürfe damit „kein Schindluder getrieben werden“. Anlagen, bei denen die Verzinsung mit einem Bonus, Index oder Wetten verbunden sind, sowie Garantiezertifikate dürfen nicht als Sparbücher verkauft werden. Und jetzt nach der Krise werde besonders leicht damit geworben, gibt die FMA zu bedenken. Sparbuch und Sparbrief sind nach dem Bankwesengesetz aber besonders geschützt.
Zulässig sind dagegen Sparbücher mit variablem Zinssatz mit einer marktüblichen Zinsgleitklausel (z. B. „Euribor plus/minus x“). Ob sich Emittenten mit „Pseudo-Sparbüchern“ schon Zugang zur Einlagensicherung erschlichen haben, sagten die FMA-Vorstände nicht. Auch über die Zahl der Abmahnungen und Strafen schweigt die FMA. Die Verwaltungsstrafen (pro Vorstand) im Fall von Verstössen sind empfindlich, im Schnitt liegen sie bei 20.000 Euro.
(hd/APA)









