Die Meinl Bank freut sich in der Affäre um die ehemalige Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium) über ein weiteres Urteil, das zu ihren Gunsten gefällt wurde. Das Landesgericht Salzburg wies eine Schadenersatzklage einer Anlegerin ab, die mit MEL-Zertifikaten Geld verloren hat. Die Frau sei über die Risiken des Wertpapiergeschäfts informiert gewesen und habe gewusst, dass sie im schlechtesten Fall ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren kann, begründete das Gericht laut Bank-Aussendung von heute, Mittwoch, seine Entscheidung.
Erst vorige Woche hat das Handelsgericht (HG) Wien der Meinl Bank in drei ähnlich gelagerten Fällen recht gegeben. Wenige Tage später hat dann das Bezirksgericht Spittal an der Drau ein derartiges Anleger-Vorbringen abgeschmettert.
Gegen die Meinl Bank sind in der Causa MEL Hunderte Anleger vor Gericht gezogen. Mit dem mutmaßlichen Auslaufen der Verjährungsfrist im August hat die Meinl Bank etwa 6.000 Kleinanlegern einen Vergleich angeboten, der laut Bankangaben von heute "gut angenommen" wird.
Dem Geldhaus von Julius Meinl droht aber auch Ungemach von anderer Seite. Am 11. August hat die MEL-Nachfolgegesellschaft Atrium eine Milliardenklage gegen Julius Meinl, seine Bank und damalige Verantwortliche bei der MEL eingebracht. Die Firma Atrium mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey ist ihrerseits in der Bredouille, ermittelt doch die Wiener Staatsanwaltschaft auch gegen sie.
(APA)






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