Kundeninformationen des UNIQA-Versicherungskonzerns bei zwei Lebensversicherungs-Produkten sind nun ins Visier der Finanzmarktaufsicht (FMA) geraten. Die FMA stelle aufgrund von Anfragen und Beschwerden "unrichtige Tatsachenbehauptungen der UNIQA Personenversicherung AG sowie der Raiffeisen Versicherung AG" richtig, die in Kundenbriefen zu den Produkten "Zukunftsplan" und "Lebensaktie" aufgestellt hätten. Die UNIQA bedauert die "missverständliche und unglückliche Formulierung, für die wir uns ausdrücklich entschuldigen". Für die Kunden sei keinerlei Schaden entstanden.
Die Versicherung habe bei einem Teil der Verträge die Veranlagungsstrategie einseitig von "dynamisch" auf "konservativ" geändert und dabei folgende tatsachenwidrige Begründung angegeben, so die FMA heute, Mittwoch, in einer Pressemitteilung. So heiße es etwa in der Information zum "Zukunftsplan", dass eine spezielle Veranlagung, die von der des klassischen Deckungsstocks abweicht, "seitens der Finanzmarktaufsicht nicht mehr erlaubt" sei. Und: Es gebe für diese Lebensversicherungsverträge aufgrund einer Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes nunmehr keine eigene Veranlagungsstrategie.
Die FMA betont, dass die Entscheidungen über die Veranlagungsstrategie in Eigenverantwortung von UNIQA Personenversicherung und Raiffeisen Versicherung erfolgt seien. "Die Änderung der Veranlagungsstrategie für in der klassischen Deckungsstockabteilung verbleibende Verträge zu 'Zukunftsplan" sowie 'Lebensaktie' lässt sich daher weder mit der Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz im Jahr 2009 noch mit einer Entscheidung oder Rechtsposition der FMA begründen", heißt es in der Pressemitteilung.
Kunden, die mit der einseitig vorgenommenen Änderung der Veranlagung nicht einverstanden sind, "mögen sich bitte an das Versicherungsunternehmen wenden", so die FMA. Komme es zu keiner einvernehmlichen Lösung mit der Versicherung, "ist der zivilrechtliche Weg zu beschreiten". Die Versicherungen seien aufgefordert worden, zur Herstellung des rechtskonformen Zustands die notwendigen Schritte zu setzen.
Die UNIQA suche das Gespräch mit der FMA, um die entstanden Missverständnisse aufzuklären, versichert die Assekuranz in einem der APA übermittelten Statement. Durch die Formulierung sei der Eindruck erweckt worden, dass FMA und Gesetzesänderung ursächlich für eine Veränderung der Veranlagungsstrategie bei diesen Produkten verantwortlich seien und eine dynamische Veranlagung daher nicht mehr möglich sei, was gerade nicht der Fall ist.
Kapitalanlageorientierte Lebensversicherungen, zu denen "Zukunftsplan" und "Lebensaktie" gehören, seien eine völlig neue Produktklasse für die auch gänzlich neue Vorschriften und Regeln gelten, für deren Auslegung es keine Erfahrungswerte aus der Vergangenheit gebe. Jetzt aufgetretene unterschiedliche Ansichten und Auslegungen wolle man gerne mit der FMA abklären, um die Vorgangsweise in der Sache entsprechend anzupassen.
Für die Kunden sei keinerlei Schaden entstanden. Sie seien bereits im Mai und Juni von den Veränderungen informiert worden. Ein Umstieg sei immer möglich gewesen und sei es auch weiterhin. Zudem habe es bei den Versicherungen selbst zum Kundenschreiben bisher nur ganz wenige vereinzelte Anfragen gegeben.
Eine Kapitalanlagenorientierte Lebensversicherung zählt nicht zu den fondsgebundenen Lebensversicherung, ist aber im Unterschied zu einer klassischen Lebensversicherung mit einem niedrigeren Garantiezinssatz und höheren - aber gleichzeitige auch volatileren - Ertragschancen ausgestattet.
(APA)









