Das Rätsel um den Rückzug des bereits seit langem erhältlichen DWS-Fonds Gold Plus vom öffentlichen Vertrieb ist auch offiziell gelöst. Keine Verschwörungen gegen das Gold, wie in diversen Internetforen Vermutungen ins Kraut schossen, sind daran schuld, sondern schlicht die Unfähigkeit oder der Unwillen der Aufsichtsbehörde BaFin, Gold als Währung anzuerkennen. Da der Fonds zur Hälfte in Gold investiert ist, fehlt ihm die für einen öffentlich vertreibbaren Fonds nötige Streuung, außer man gibt Gold einen Währungsstatus. Denn dann hätte der Fonds eben 50% in einer Währung angelegt, was nicht verboten ist (in deutschen Rohstofffonds darf der Goldanteil dagegen nur 30% sein). Was genau betrachtet erstaunt: Denn was für die Zentralbanken seit je recht und billig ist, ist für den Fondsanbieter anscheinend verboten. Bei den Zentralbanken läuft Gold auf der ganzen Welt und schon immer als Währungsreserve. Aber die BaFIN muss es natürlich besser wissen und bleibt dabei: Gold ist keine Währung.
Der Fonds wird nicht aufgelöst, sondern kann nur mehr auf konkrete Anfrage erworben werden. Werbung kann keine mehr für ihn gemacht werden.
An der Zeit wäre es aber, endlich einmal vernünftige Regelungen für Edelmetallfonds zu machen, auch in Österreich. Denn alle ETFs, die in Edelmetalle investiert sind, leiden an demselben Problem, dass sie kein Investmentfonds sind und irgendwie überhaupt unklar ist, was sie eigentlich rechtlich genau sind. So schwierig kann das ja nicht sein! Auch die Schweiz, die schließlich mehr Tradition in Fonds- und Vermögensverwaltung hat als Deutschland und Österreich zusammen, sieht bei Edelmetallfonds kein Problem, wie die zahlreichen z.B. von Julius Baer und ZKB aufgelegten Edelmetall-ETFs bezeugen. Aber in Deutschland und Österreich können sie nicht zum allgemeinen Vertrieb zugelassen werden, denn: Keine Risikostreuung, kein Investmentfonds. Somit besteht die kuriose Situation, dass Goldzertifikate mit ihrem Emittentenrisiko öffentlich vertrieben werden können, aber nicht 100% goldgedeckte ETFs ohne Emittentenrisiko. Ob dies dem Anlegerschutz dienlich ist?!
(cr)






