Nachdem die politische Elite die Staatskasse in zahlreichen Ländern aus Unfähigkeit mit schweren Schuldenhypotheken belastet hat, indem zweifelhafte Maßnahmen wie Bankenrettungsfonds und Eurorettungsschirme beschlossen wurden, um wie bisher weiterwursteln zu können, mit dem Resultat, dass Bankenschulden nun quasi verstaatlicht wurden, darf der Steuerzahler nun den Karren aus dem Dreck ziehen. In Deutschland und Österreich ist dabei längst der Punkt erreicht, wo die Einkommenssteuersätze so hoch sind, dass keine Motivation für Mehrleistung mehr besteht, sondern vielmehr ein großer Teil der Zeit und des Gehirnschmalzes nur dazu verwendet wird, wie man Steuern vermeiden, umgehen oder hinterziehen kann. Dies ist zwar gut für die Branche der Steuerberater, aber gesamtwirtschaftlich ineffizient. In Österreich kommen zudem nun die Sozialisten wieder mit ihren Ideen aus der marxistischen Mottenkiste wie Steuerzuschläge für die „Superreichen“ (wobei das laut Definition eines SP-Funktionärs bereits Einkommen von 60.000 Euro p.a. sind, was ja an Lächerlichkeit kaum zu überbieten ist: 60.000 Euro sind ein Monatsbruttogehalt von rund 4300 Euro (netto ca. 2500), was inflationsbereinigt einem Brutto-Gehalt von gut 37.000 ATS (netto 22.000 ATS) Anfang der 90er Jahre entspricht (damals erfolgte die Einkommensteuerreform)). Gewisse Politiker sind mit Einkommensteuererhöhungen immer gerne bei der Hand, denn wie man aus der Vergangenheit weiß, werden im selben Zug die Politikereinkommen im Parlament entsprechend angehoben.
Wann ist es genug?
Das Problem an überzogenen Steuerforderungen ist, dass irgendwann der Punkt erreicht ist, wo die Steuersolidarität endet. Dieser Punkt wurde etwa in Deutschland längst überschritten. Dies hat zur Folge, dass qualifizierte und einkommensstarke Personen vermehrt auswandern, da niemand die Hälfte seiner Einkünfte an den Staat abgeben mag. Oder kurz gesagt: Die Leistungsträger haben es satt, sich für die Leistungsschwachen und einen aufgeblähten Verwaltungsapparat permanent und über Gebühr schröpfen zu lassen.
Dabei wäre es angebracht, die Leistungsträger und Vermögenden oder Reichen zu hegen und zu pflegen und mit Glacéhandschuhen anzufassen, anstatt sie mit Neiddebatten und Klassenkampfparolen zu vergrämen. Diesen Grundsatz pflegt im Gegensatz zu Deutschland die Schweiz: Die Anwesenheit von finanzkräftigen Unternehmen und Privatpersonen entlastet den Mittelstand und die unteren Einkommensschichten. Diese Erkenntnis wird in der Schweiz durchaus ernstgenommen. Aufgrund der hohen Mobilität von internationalem Kapital und Führungskräften sowie vermögenden Personen wird die Verbesserung des Steuersystems (im Gegensatz zu Deutschland und Österreich) als Daueraufgabe betrachtet, was allein schon durch die Steuerhoheit der Kantone stark gefördert wird, die daher in steuerlichem Wettbewerb stehen. Denn auch die konkurrierenden anderen Standorte schlafen nicht. Es gehört auch nicht zur Philosophie der Schweizer Steuerbehörden, den Steuerzahler bereits vorbeugend der Steuerhinterziehung zu verdächtigen (wie in Deutschland) und immer mehr im Privatleben des einzelnen herumzuschnüffeln. „In Steuerfragen wird oft ignoriert, dass es ein eminentes öffentliches Interesse am Schutz des Privateigentums gibt..... Steuern sind ihrem Wesen nach ein Eingriff ins Privateigentum der Steuersubjekte. Die Gesetzgeber aller Stufen sind für solche Eingriffe begründungspflichtig“, bringt es Robert Nef auf den Punkt ( http://www.libinst.ch/ ). Eine Philosophie, zu der zurückzukehren es auch so manchem Politiker in Österreich und Deutschland gut anstünde.
(cr)


