Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat in zweiter Instanz einen Antrag von Advofin-Anwalt Ulrich Salburg auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur "Sicherung" der für Julius Meinl hinterlegten Kaution abgewiesen. Laut Gericht konnte Salburg weder einen Anspruch seiner Mandanten gegen Julius Meinl bescheinigen, noch dass die Kaution aus Meinls Vermögen oder von der Bank bezahlt wurde, teilt die Meinl Bank in einer Aussendung mit.
In erster Instanz hatte bereits das Bezirksgericht Innere Stadt Wien Salburgs Antrag abgewiesen, nun wurde diese Entscheidung in zweiter Instanz bestätigt. Anwalt Georg Schima: "Die Tatsache, dass beide Instanzen klar entschieden haben, ist ein unmissverständliches Signal, dass hier kein Sicherungsanspruch besteht." Ein ordentliches Rechtsmittel ist laut Gericht nicht zulässig. Advofin muss sämtliche Verfahrenskosten ersetzen.
Wie berichtet haben auch die Boards von Airport International (AI) und Power International (PI) in der Vorwoche angekündigt, einen Antrag auf Beschlagnahmung der Meinl-Kaution stellen zu wollen.
(red)






