Seit einem Jahr liegen jene 100 Millionen Euro Kaution auf dem Gerichtskonto, die Julius Meinl V. hinterlegen musste, um nach seiner kurzzeitigen Festnahme im April 2009 aus der U-Haft zu kommen. "Die Kaution wird in den nächsten zwei Wochen zum Eckzins verzinst rücküberwiesen", bestätigt Meinl-Vorstand Peter Weinzierl dem Wirtschaftsmagazin „Gewinn“ - also inklusive der rund 1,5 Millionen Euro angelaufenen Zinsen.
Die Meinl Bank berichtigt diese Meldung allerdings etwas später: Vorstand Peter Weinzierl sei falsch zitiert worden. Die Information entspreche nicht den Tatsachen. "Der Meinl Bank liegt keine Information vor, nach der eine Entscheidung bezüglich der Rücküberweisung der erwähnten Kaution getroffen worden wäre."
Faktum sei allerdings, dass aus Sicht der Meinl Bank die juristischen Bedingungen für eine Rückerstattung der Kaution erfüllt wären. Zu keinem Zeitpunkt wurde aber seitens der Bank artikuliert, dass eine Entscheidung bezüglich Rückerstattung der Kaution getroffen worden wäre.
Geld könnten laut „Gewinn“ auch jene sehen, die durch den Kursverfall der Meinl-European-Land-Aktie (MEL, heute Atrium) besonders hart getroffen wurden. "Wir sind für sozial vernünftige Kulanzlösungen offen, an denen sich auch Emittent und Berater beteiligen sollten", so Weinzierl. Ein entsprechender Fonds sei in Überlegung, wird aber mit Sicherheit nicht vor August kommen (nach Auslaufen der letzten Verjährungsfristen) und auch nur, wenn daraus keine Ansprüche erwachsen.
Härtere Bandagen will Meinl gegen den Prozessfinanzierer Advofin anlegen, der gegen Meinl Sammelklagen mit einem Streitwert von 60 Millionen Euro führt. Weinzierl: "Wir klagen Advofin jetzt nach UWG (unlauterer Wettbewerb) als Konkurrenten, der ohne Bankkonzession tätig ist, nachdem die Finanzmarktaufsicht auf unsere entsprechende Anzeige seit Dezember nicht reagiert."
(red)






