Es ist hinlänglich bekannt, dass vor allem jene Produkte von Banken und Anlageberatern verkauft werden, wo sie am meisten Provisionen bekommen, auch Kickbacks oder Retrozessionen genannt. Das funktioniert wie folgt: Dem Anleger wird von seinem Bank-/Anlageberater der Fonds xy empfohlen, er zahlt dafür einen oft saftigen Ausgabezuschlag, der dann vom Fondsanbieter dem Vermittler ganz oder teilweise gutgeschrieben wird.
Abgesehen, dass das für den Anleger teuer ist, besteht auch immer die Gefahr, dass er nur die Produkte erhält, wo der Berater die höchsten Kickbacks bekommt. Mit der EU-Anlegerschutzrichtline MiFID wurde dieser Unsitte insofern ein Riegel vorgeschoben, als nunmehr sämtliche Kickbacks dem Anleger offenzulegen sind (Offenlegungs/Tranzparenzgebot). Doch mit den heimlichen Kickbacks soll es laut der Rechtssprechung des deutschen BGH auch für andere Finanzprodukte (die nicht unter MiFID fallen) vorbei sein, etwa für Baufinanzierungen, wo dies nach wie vor gang und gäbe sein soll. Die Banken- und Vermittlerbranche könnte wegen heimlicher Kickbacks in diesem Bereich laut handelsblatt.com auf einer „Zeitbombe“ an Schadenersatzforderungen sitzen. Doch dieses Problem interessiert uns hier nur am Rande und mag vielleicht für den Käufer von Bankaktien von Interesse sein.
ETFs ermöglichen keine Kickbacks
ETFs werden im Gegensatz zu traditionellen Investmentfonds an der Börse gehandelt und kennen keinen Ausgabezuschlag, der dann an den Vermittler weitergereicht werden könnte. Dies ist natürlich ein Nachteil für die Verbreitung dieses Produktes, denn warum sollte ein Vermittler seinem Kunden ETFs empfehlen oder ins Portfolio legen, wenn er dafür keine Kickbacks bekommt?
Dirk Klee, Vorstandsvorsitzender der BlackRock Asset Management Deutschland AG und verantwortlich für das iShares-Geschäft in Zentral- und Osteuropa, beantwortete in einem früheren Interview im Börse-Express diese Frage: „Das ist in der Tat heute noch eine Herausforderung. In der unabhängigen Honorarberatung haben ETFs schon heute ihren festen Platz in den Kundenportfolios. Wir sehen, dass Honorarberater einen großen Teil der Neuanlagen durch ETFs tätigen und damit Vorreiter für unseren Markt sind...... Das weitere Wachstum hängt auch davon ab, ob der Gesetzgeber die Transparenz im Bereich des Finanzvertriebs weiter forcieren wird. Das Beispiel der britischen Aufsicht, die Kickbacks verbieten will, zeigt, dass beim ETF-Vertrieb auch die Politik eine durchaus wichtige Rolle spielen kann.“
Honorarberatung – ein unbekanntes Wesen
Honorarberatung ist also das Schlüsselwort. Der Anleger zahlt für die Beratungsleistungen, der Berater lebt von diesen Einnahmen und nicht von den Kickbacks. Allerdings ist Honorarberatung in Deutschland noch ein Fremdwort. Schätzungen besagen, dass der Anteil der wirklich unabhängigen Finanzberater, die ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten, bei 1% liegt.
UK macht Schluss mit dem Kickback-Unwesen
In England macht die Finanzmarktaufsicht FSA nunmehr Schluss mit den Kickbackzahlungen: Ab Ende 2012 sollen diese Provisionszahlungen bei Investmentprodukten verboten sein. Derartige Regelungen sind auch dringend nötig, um das stark ramponierte Vertrauen der Anleger im Gefolge der Finanzkrise wieder aufzupolieren, und auch in Kontinentaleuropa wäre die Politik gut beraten, nachzuziehen. Denn wer will sonst seinem Berater noch trauen? Die schädlichen Auswirkungen der Kickback-Beratungsmodelle sind ja inzwischen ausreichend bekannt. Da hilft auch die Offenlegung durch MiFID nicht wirklich, denn der Berater wird den entsprechenden Fonds trotz Ausgabezuschlags (der ihm dann ganz oder tw. als offenzulegende Provision zufließt) natürlich als „das Investment, das man gerade haben muss“ loben, und welcher Kunde wird dagegen argumentieren können, dass es mit einem entsprechenden ETF wohl auch getan wäre?
Für ETFs kann eine derartige Entwicklung nur positiv sein. Deborah Fuhr, Global Head of ETF Research beim weltgrößten ETF-Anbieter iShares, geht davon aus, dass ETFs im institutionellen und im Retailsegment eines der bevorzugten Anlageinstrumente bleiben werden, um kostengünstige Marktrenditen zu erzielen. „Regulatorische Änderungen wie etwa die Retail Distribution Review (RDR), mit der Provisionen im britischen Retailmarkt untersagt werden sollen, dürften in den nächsten 18 Monaten einen deutlichen Einfluss auf den ETF-Markt haben.“
Die Retail Distribution Review wurde übrigens schon im Juni 2006 lanciert, also lange vor der Finanzkrise. Details dazu auf der FSA-Homepage: http://www.fsa.gov.uk/
Detailinteressierten ist zudem die Lektüre der Studie der HU Berlin zu empfehlen, wo auch die Übel der (noch) gängigen Praxis dargestellt werden: http://www.nestor.hu-berlin.de/
(cr)






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