Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat sich im Zuge eines Schwerpunktprogrammes zum Anlegerschutz brieflich direkt an Kunden von Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit dem Ersuchen um Mitwirkung gewandt.
Die Kunden werden ersucht, der FMA anhand eines Fragebogens bekannt zu geben, welche Veranlagungsprodukte sie über einen bestimmten Wertpapierdienstleister erworben haben und auf welche Konten sie die zu veranlagenden Gelder überwiesen haben. Die Adressaten der Schreiben wurden repräsentativ per Zufallsstichprobe aus den der FMA von den Unternehmen übermittelten Kundendaten ausgewählt.
"Ziel der Schwerpunkt-Aktion ist es, stichprobenartig die Einhaltung des Verbotes des Haltens von Kundengeldern durch Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu überprüfen", erläutert FMA-Vorstand Kurt Pribil (rechts im Bild). „Gemäss § 3 Abs. 5 Z 4 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 ist es zum Schutz des Kunden Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht gestattet, bei Erbringung von Wertpapierdienstleistungen (etwa Anlageberatung oder Vermittlungstätigkeit hinsichtlich Finanzinstrumenten) Geld, Wertpapiere oder sonstige Instrumente von Kunden entgegen zu nehmen und zu halten", erklärt der Brief die Rechtslage. So dürfen etwa die für das Unternehmen tätigen Personen (Geschäftsleiter, Angestellte, Berater etc.) die vom Kunden zum Zweck des Ankaufes von Finanzinstrumenten zu veranlagenden Gelder nicht persönlich entgegen nehmen bzw. auf deren Privatkonten überweisen lassen. Auch eine Überweisung derartiger Gelder auf ein Firmenkonto des Unternehmens ist nicht zulässig.
Diese Massnahme sei Teil routinemässig durchzuführender Untersuchungen zum Schutz der Anleger, betont die FMA.
Die Daten würden streng vertraulich behandelt.
(red)






