Dank eines österreichischen Spezifikums ist bei Wohnbauanleihen ein jährlicher Zinskupon von bis zu 4,0 Prozent von der KESt befreit (die Steuer wird nur auf den darüber liegenden Teil des Zinskupons eingehoben). Und, last but not least: Wohnbauanleihen sind endbesteuert, heisst, es fallen weder Einkommen- noch Erbschaftssteuer an.
Dazu noch andere Anleihen-Emissionen


