Depotbanken wie die UBS AG und die HSBC Holdings Plc für in Luxemburg eingetragene Fonds haben nach Ansicht des Luxemburger Justiz- und Budgetministers Luc Frieden (im Bild) eine “klare” Verpflichtung, die Anleger für Verluste im Fall- Madoff zu entschädigen. Das sagte der Minister im Interview mit Bloomberg News.
“Das Prinzip ist sehr klar. Die Depotbank muss Anleger entschädigen. Zieht man die rechtliche Situation in Betracht, ist die Situation nicht so kompliziert. Die Depotbank hat die Verantwortung für eine Rückgabe dieser Vermögenswerte”, sagte der 45-jährige Minister.
Anleger am Fondsstandort Luxemburg sind vom Betrug des amerikanischen Geldverwalters Bernard Madoff in grosser Zahl betroffen. Die Luxemburger Finanzaufsicht, Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), schätzte die Verluste auf 1,9 Mrd. Euro. Nach Aufdeckung des Betrugs mussten 17 in Luxemburg registrierte Fonds geschlossen werden. Es gelte die Annahme, dass Banken den Anlegern gegenüber in der Pflicht sind. Minister Frieden und die CSSF vertreten aber die Auffassung, dass Gerichte im Einzelfall klären müssen, ob es gegenteilige Klauseln in den Verträgen gebe.
Der Minister plädierte in diesem Zusammenhang für eine Lösung auf dem Weg eines internationalen Schiedsgerichts. “Ich ziehe es vor, wenn wir ein Schiedsgerichtsverfahren haben, das zwei oder drei Jahre dauert, anstatt vor Gericht hundert Fälle zu verhandeln, was zehn Jahre in Anspruch nehmen wird”, sagte Frieden. Luxemburgs Regierung tritt als Vermittler in der Sache auf. Die Leute sollten sicher sein, dass sie “Vertrauen haben”, wenn sie in Finanzprodukte, die in Luxemburg registriert seien, investieren. Er habe bereits mit einer Reihe von Investoren gesprochen, die der Idee aufgeschlossen gegenüberstehen, führte er weiter aus.
Bei HSBC hiess es am Freitag, die Bank habe im Depotgeschäft Kunden, die bei Madoff investiert hätten. Die Bank sei aber nicht der Ansicht, dass aus diesen Absprachen ein Risiko für die Bank erwachse, sagte Brendan MacNamara, eine Sprecherin der Bank in London. Bei UBS wollte Sprecherin Tatiana Togni keinen Kommentar abgeben.
Anwälte, die im Auftrag geschädigter Investoren Klage gegen die Banken erheben, sehen in Prozessen vor Gerichten in Luxemburg die besten Chancen zur Wahrung der Interessen ihrer Mandanten. “Ich sehe nicht, warum Luxemburger Gerichte nicht der beste Platz sind, um diese Fälle zu verhandeln. Sie alle betreffen Luxemburger Recht”, sagte Marc Pierre Stehlin, Gründungspartner der Kanzlei Stehlin & Associés aus Paris, der französische Investoren vertritt. “Das Gesetz ist klar. Warum kann es nicht rasch vor Luxemburger Gerichten verhandelt werden”, fragte der Anwalt.
(Bloomberg)






