ETFs (Exchange Traded Funds) sind, wie inzwischen weitgehend bekannt, Fonds. Sie stellen Sondervermögen wie ein Investmentfonds dar, daher besteht kein Emittentenrisiko. D.h. im Konkursfall des Emittenten gehört das Vermögen den Anlegern, und nicht zur Konkursmasse. Nun gibt es allerdings zB in der Schweiz auch ETFs auf Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin oder Palladium. Diese ETFs, die etwa von der ZKB (Zürcher Kantonalbank) oder Julius Bär herausgebracht wurden, sind nach Schweizer Recht Investmentfonds und daher ohne Emittentenrisiko. Das Metall ist physisch eingelagert und wird z.B. bei den ZKB-ETFs auf Verlangen auch ausgeliefert.
Edelmetall-ETFs sind nicht EU-konform
Außerhalb der Schweiz gibt es mit diesen ETFs ein großes Problem: Sie sind nach EU-Recht kein Investmentfonds! Warum? Ein Investmentfonds zeichnet sich nämlich durch eine Streuung der Anlagen aus. Edelmetall-ETFs haben nun naturgemäß keine Streuung, sondern sie sind ausschließlich in Gold, Silber, Platin oder Palladium investiert. Zu 100%! Noch einfacher geht es schließlich nicht. Um dasselbe nach EU-Recht annähernd zu erreichen, sind nun viele Verrenkungen nötig. Der Ausdruck dieser Verrenkungen sind Edelmetall-ETCs (Exchange Traded Commodities) und Xetra-Gold. ETC klingt so ähnlich wie ETF, sie haben aber eine Pferdefuß: ETCs sind eben KEIN Sondervermögen. Sie sind Inhaberschuldverschreibungen. Das heißt, dass im Konkursfall des Emittenten grundsätzlich ein Totalverlust möglich ist. Das ist nun nicht gerade der Sinn bei einer Goldveranlagung.
Edelmetall-ETCs....
Daher wurden vom Erfinder der ETCs, von ETF Securities, und der Deutsche Börse Commodities GmbH Lösungen entwickelt, das Emittentenrisiko zu minimieren. Wobei die Betonung auf MINIMIEREN liegt. ETFS Securities bietet unter anderem ETCs auf Gold an (Gold Bullion Securities), die zu 100% mit physischem und nicht verleihbarem Gold bei der HSBC (dies ist weltweit der größte Edelmetallverwahrer) hinterlegt sind. Kein ETC kann ausgegeben werden, ohne dass zuvor das Gold eingeliefert wurde.
... und Xetra-Gold
Deutsche Börse Commodities GmbH hat ein ähnliches Produkt entwickelt: Das Xetra-Gold. Auch Xetra-Gold wird zu 100% durch Gold gedeckt, es handelt sich von der Konstruktion her um eine nennwertlose Anleihe. 95% des Goldes werden beim dt. Wertpapierzentralverwahrer Clearstream eingelagert, der restliche Teil ist ein Goldlieferanspruch gegen Umicore. Ein Anteil entspricht einem Gramm Gold. Aber dennoch sind die Ansprüche der Gläubiger aus den Schuldverschreibungen (denn das sind es ja), also der Anleger, trotz physischer Verwahrung des Goldes, nicht besichert. Im Konkursfalle wären die Ansprüche der Anleger in Xetra-Gold gleichrangig mit den Ansprüchen anderer Gläubiger gegenüber dem Emittenten. Somit besteht das Risiko, dass im Konkursfalle ein Teil der Forderungen ungedeckt ist. Der Clou an der Geschichte ist nun, dass der Emittent (Dt. Börse Commodities) keine Geschäfte außer der Emission von Xetra-Gold und damit zusammenhängenden Leistungen, betreibt. Somit sollten keine Forderungen von anderen Gläubigern aus irgendwelchen anderen Geschäften überhaupt erst entstehen können. Noch einen Vorteil hat Xetra-Gold: Es fallen im Gegensatz zu Gold-ETFs keine Verwaltungsgebühren an.
Gold-Spezialist Martin Siegel empfiehlt allerdings, sich die Xetra-Gold-Bedingungen ganz genau anzuschauen: Im Ernstfall kann nämlich die Auslieferung des Goldes suspendiert werden, wenn nämlich ein „Marktungleichgewicht“ besteht. Das wäre natürlich genau dann der Fall, wenn die „ernste Krise“ eintritt.
Warum also nicht gleich bei Edelmetall-ETFs bleiben?
Die Schweizer Edelmetall-ETFs können zwar an der Börse Zürich erworben werden, für Nicht-Schweizer Anleger gibt es allerdings steuerliche Probleme: Die steuerlichen Fragen sind weitgehend ungeklärt (ist es ein transparenter Fonds, ein intransparenter, ein schwarzer, gar kein Fonds etc.), was aber heißen kann, dass der österreichische oder deutsche Anleger letztlich als der Dumme überbleibt, und einiges an Steuern zahlen darf. Im Zweifel zu Lasten des Anlegers ist ja ein beliebtes Motto, nicht nur in Deutschland.
Aber auch Xetra-Gold hat für den deutschen Anleger stark an Glanz verloren. Während anfänglich der Emittent noch auf die steuerliche Gleichbehandlung mit physischem Gold verwiesen hat, welches nicht der dt. Abgeltungsteuer unterliegt, dürfte das nun eher ein frommer Wunsch gewesen sein, wenn man dem Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer des. Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 22. Dezember 2009 folgt. Weshalb der Emittent von Xetra-Gold rechtliche Maßnahmen gegen die Finanzbehörde prüft.
(cr)






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