Die Turbulenzen auf dem Immobilienmarkt wirken sich nicht nur auf die grossen Entwicklungsgesellschaften aus. "Mittelbar fürchten auch Anleger und Immobilienkäufer zunehmend um ihren Einsatz. Im Spannungsfeld beider Lager befinden sich die so genannten Dubai-Fonds, geschlossene Fondsgesellschaften, die in den Immobilienmarkt von Dubai investieren", weiß Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen.
"Die Fondskonstrukte sehen in der Regel eine Immobilienhandelsgesellschaft mit Sitz in Dubai vor, an deren Erfolg die Anleger mittelbar über Genussrechte partizipieren. Das Konzept ging oft auf. Die Vermarktung der vertriebenen Immobilienprojekte erfolgte mithilfe der Anlegergelder, die über den Verkauf erzielten Gewinne wurden wiederum - bis zu einer vorab festgelegten Höhe - an die Anleger ausgezahlt", so Gieschen.
Der Anwalt weiter: "Ob die den Anlegern prognostizierte Ausschüttung auch zukünftig realisiert werden kann, begegnet jedoch Bedenken. Erst kürzlich musste eine bekannte Immobilienhandelsgesellschaft, die auf Grundlage deutscher und österreichischer Anlegergelder operiert, mehrmonatige Verzögerungen bei den von ihr vertriebenen Immobilienprojekten einräumen" - foonds.com berichtete.
Die Gründe hierfür seien bei den Entwicklungsgesellschaften zu suchen, welche die von ihr beauftragten Bauunternehmen nicht mehr bezahlen könnten. Auch bei dem wohl bekanntesten Anbieter von Dubai-Fonds, Alternative Capital Invest (ACI), der bereits über 200 Mio. Euro für Immobilieninvestments in Dubai eingesammelt hat, gibt es scheinbar Komplikationen. Angaben des 'manager-magazin' zufolge musste etwa die südkoreanische Gesellschaft Shinsun Engineering and Construction, welche von ACI mit dem Bau der Grossprojekte „Michael Schumacher Business Avenue“ und „Boris Becker Business Tower“ betraut war, wegen drohender Insolvenz ausgetauscht werden. Auch müsse ACI für den Bau der „Niki Lauda Twin Towers“ selbst Sorge tragen, da die ursprünglich zuständige Entwicklungsgesellschaft „Define Properties“ in finanzielle Schieflage geraten sei.
Wer letztlich den Bau der grösstenteils bereits verkauften Immobilieneinheiten realisieren wird, ist derzeit ungewiss. Von Käuferseite wird daher zunehmend die Befürchtung geäussert, die Bauvorhaben würden letztlich nicht vollendet werden können. Im Gegenzug verkünden die Immobilenhändler teilweise, die von ihnen vertriebenen Projekte nunmehr in Eigenregie realisieren zu wollen. Doch stellt sich auch insoweit die Frage, mit welchen Mitteln dies geschehen soll?
Zwar hat der lokale Gesetzgeber vorgeschrieben, Kaufpreiszahlungen für noch nicht fertig gestellte Einheiten auf ein Treuhandkonto zu hinterlegen; Entnahmen sind nur bei entsprechendem Baufortschritt zulässig. Die Wirksamkeit dieser Vorgaben ist jedoch umstritten. Die zuständige Aufsichtsbehörde (Real Estate Regulatory Authority - RERA) hat mittlerweile Ermittlungen gegen verschiedene Immobilienhandelsgesellschaften eingeleitet. Nach Angaben des RERA-Direktors, Marwan bin Ghalita, häufen sich die Fälle, in denen Kaufpreisanzahlungen in rechtswidriger Weise vorzeitig dem obligatorischen Treuhandkonto entnommen wurden. Dem manager-magazin zufolge gibt es Hinweise darauf, dass auch ACI im Visier der RERA steht. ACI selbst sind angeblich keine Ermittlungen bekannt, schließt Gieschen.
Unser Tipp: Wer bereits investiert hat, sollte wachen Auges sein und möglichst oft beim Emissionshaus nachfragen, bis eine befriedigende Lösung vorliegt - Versprechen sind da sicher zu wenig. Von Neueinzahlungen raten wir ab, weil das hinterlegte Fonds-Konzept nicht mehr schlüssig erscheint und wie berichtet an der Finanzierung schietern könnte.
(nes)






