Die Deutsche Bundesbank hat nun zwar Orte genannt, wo das deutsche Gold gelagert wird samt Mengenangaben, doch damit können die Zweifel nicht ausgeräumt werden, ob das Gold nicht längst verliehen und verleast wurde. Der für seine akkuraten Analysen bekannte Goldexperte James Turk behauptet etwa, dass die deutschen Goldvorräte bereits 2001 verleast worden seien. Ob von diesem verleasten Gold jemals etwas zurückgekommen ist, ist unbekannt, streut James Turk Zweifel. http://kingworldnews.com/
Die Probleme mit dem deutschen Gold wurden im übrigen bereits von James Turk im Jahre 2001 angesprochen. Noch diese Woche soll auf Kingworldnews ein aktuelles Interview dazu erscheinen.
Das Problem in der Bilanz der Bundesbank ist bekanntermaßen, dass bei den Aktiven nicht zwischen Gold- und Goldforderungen unterschieden wird, sondern beides in einer Position summiert wird. In einem privatrechtlichen Unternehmen wäre dies unzulässig, denn eine Forderung muss nicht einbringlich sein und unterscheidet sich daher fundamental von physisch gehaltenem Gold (siehe dazu das Update unten).
Dazu stellte BE der Bundesbank bereits vor drei Jahren folgende Fragen (http://www.foonds.com/ ):
1. Seit wann wird „Gold und Goldforderung“ in einer Position ausgewiesen? Wann war es zuletzt getrennt ausgewiesen und in welcher Höhe? Warum wurde wie auch in anderen Ländern der getrennte Ausweis aufgegeben?
2. Ist der Ausweis einer Goldforderung zusammen mit Gold nicht problematisch und warum gibt es keine Erläuterung, gegenüber wem die Forderungen bestehen? Inwieweit kann im Falle einer weltweiten Währungskrise mit der Rückgabe dieses Goldes gerechnet werden?
3. Wie viele Prozent des physischen Goldes sind verliehen, verleast oder ähnliches?
Antwort der Bundesbank:
1. Mit Beginn der Währungsunion 1999 hat die Bundesbank die einheitliche Ausweissystematik des Europäischen Systems der Zentralbanken übernommen. Seither, d.h. erstmals mit der Bilanz zum 31.12.1999, heißt die Bilanzposition “Gold und Goldforderungen”. Davor hieß sie “Gold”, enthielt aber auch damals schon in begrenztem Umfang Forderungen aus Goldleihegeschäften, wie den Erläuterungen zu der Bilanzposition zu entnehmen ist. Einen getrennten Ausweis hat es also auch vor 1999 nicht gegeben.
2. Die Deutsche Bundesbank setzt einen sehr geringen Teil ihres Goldbestandes im Goldleihegeschäft ein. Die Bundesbank veröffentlicht aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich keine Namen von Geschäftspartnern. Selbstverständlich werden aber seitens der Bundesbank auch bei Goldleihgeschäften angemessene Risikokontrollmaßnahmen ergriffen.
3. Der Anteil des verliehenen Goldes an den Goldbeständen liegt höchstens im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
Dies würde zumindest die Zweifel von James Turk nicht stützen.
Zweifel am Vorhandensein des deutschen Goldes hat auch der Vorsitzende der Deutschen Edelmetallgesellschaft, Peter Boehringer, im Interview mit BE geäußert: „Die Heimholung des deutschen Goldes wird schon daran scheitern, dass es nicht mehr (unverliehen) da ist“ (http://www.foonds.com/ )
Skeptisch ist auch Dimitri Speck, Goldexperte bei Staedel Hanseatic und Autor des Buches „Geheime Goldpolitik“: „Die Bundesbank kommt seit Jahren ihrer Informationspflicht nicht nach. Sie gibt nur ausweichende Antworten“, Die Notenbank müsse unter anderem erklären, wie viel Gold in der Vergangenheit verliehen war …...... (http://www.handelsblatt.com/ )
Zum Thema Goldforderungen äußert sich auch der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler in einem Interview kritisch: „Jeder weiß, dass auf der ganzen Welt vielmal mehr Goldforderungen herumschwirren als körperlich Gold vorhanden ist. So wird also schon in der Überschrift gegen den Grundsatz der Bilanzwahrheit verstoßen.“ (http://www.cicero.de/ )
UPDATE (30.10.2012/14.00):
Die Bundesbank hat uns mitgeteilt, dass keine Goldverleihgeschäfte mehr getätigt werden, sondern es sich bei der Position "Gold und Goldforderungen" ausschließlich um physische Bestände handelt. Im Geschäftsbericht 2011 ist auf Seite 129 folgender Vermerk zu finden: "Bei den Goldreserven der Bundesbank handelt es sich um
physische Bestände in nummerierten Goldbarren." (http://www.bundesbank.de/ )
(cr)






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