Vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) ist erneut eine Anlegerin gescheitert, die mit Zertifikaten der US-Pleitebank Lehman Brothers 32.000 Euro verloren hatte. Der BGH entschied am Dienstag in Karlsruhe, die beklagte Commerzbank habe ihre Beratungspflichten beim Verkauf der sogenannten Global Champion Zertifikate nicht verletzt. Die Bank sei nicht verpflichtet gewesen, ihre Gewinnmarge aufzudecken, die sie von Lehman für den Verkauf des Papiers erhalten hatte. (Az: XI ZR 368/11 u.a.)
Einen weiteren Fall, in dem eine ausgebildete Bankkaufrau 20.000 Euro in die Lehman-Papier investiert hatte, wies der BGH zur weiteren Sachaufklärung an die Vorinstanz zurück.
Der BGH bestätigte mit den Urteilen seine Rechtsprechung vom Juni sowie vom September 2011. Das Gericht hatte bereits damals entschieden, dass eine Bank über normale Gewinne und Gewinnmargen nicht aufklären müsse.
(apa/afp)






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