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Urteil

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Causa Immofinanz: Gericht spricht Eigenverantwortung der Anleger an - und Beratungsfehler externer Finanzdienstleister   Facebook be



05.10.2012
 

In der Causa Immofinanz ist wieder einmal ein Urteil in einem Anlegerverfahren ergangen. Diesmal hob das Oberlandesgericht (OLG) Wien ein erstinstanzliches Urteil gegen die Immofinanz-"Bad-Bank" Aviso Zeta AG auf. Demnach seien Beratungsfehler von externen Finanzdienstleistern nicht der Aviso Zeta zuzurechnen, das OLG spreche implizit auch die Eigenverantwortung der Anleger an, teilte die Aviso Zeta am Freitag mit. Der Kläger hatte die Immofinanz-Papiere über einen AWD-Berater gekauft und fühlte sich über das Risiko des Investments nicht aufgeklärt.

Zuvor hatte der Anleger wegen seiner Aktienverluste auch gegen den AWD ein Verfahren angestrengt. "Die dürften sich verglichen haben. Der Rest der Summe wurde bei der Aviso eingeklagt", sagte Aviso-Vorstand Stefan Frömmel zur APA. "Das kam relativ häufig vor."

Noch immer sind gegen die frühere Constantia Privatbank (CPB) rund 1.100 Klagen wegen des Kaufs von Immofinanz- bzw- Immoeast-Aktien Klagen mit einem Streitwert von 280 Mio. Euro anhängig. Daneben laufen noch einige Verfahren wegen des Finanzprodukts Dragon F.X., "die aber zum überwiegenden Teil bereits positiv für uns entschieden wurden", so Frömmel.

Viele Immofinanz- bzw. Immoeast-Anleger sind auch gegen den AWD vor Gericht gezogen, der die Immobilienpapiere in grossem Stil an die Österreicher gebracht hat. Tausende Kleinanleger haben herbe Verluste erlitten - der Aktienkurs rasselte bekanntlich in den Keller, mittlerweile beschäftigt sich die Justiz mit den undurchsichtigen Geldflüssen innerhalb des Immofinanz-Konzernverbunds, der damals noch von Karl Petrikovics geleitet wurde. Dieser sowie weitere Vorstände sind u. a. wegen Untreue angeklagt, der Strafprozess dürfte nächstes Jahr beginnen. Die Anleger wiederum versuchen, sich ihr verloren gegangenes Investment beim AWD zurückzuholen, sie werfen dem Finanzberater vor, die Aktien als so sicher wie ein Sparbuch angepriesen und Risiken systematisch verschwiegen zu haben. Der AWD hatte dies stets vehement zurückgewiesen.

Die Aviso Zeta jedenfalls sieht sich "als der falsche Adressat, wenn es um Fehlleistungen von Finanzdienstleistern geht", so Frömmel zum aktuellen Fall. Das OLG Wien habe die ordentliche Revision nicht zugelassen.

apa


 
 

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