Der ESM-Vertrag war das wichtigste Gesetzesprojekt der letzten Jahre, da er zu Kosten in bisher ungekanntem Ausmass führt und einer Entmachtung der Parlamente gleichkommt. Und dennoch und obwohl der Vertragstext im Internet abrufbar ist, hat sich bei der Verhandlung vor dem Karlsruher Verfassungsgericht wiederum, und eigentlich wenig überraschend gezeigt, dass viele Abgeordnete den Gesetzestext, über den sie abstimmen, nicht kennen.
Die wenigsten Abgeordneten dürften verstehen, worüber sie abstimmen
Dass viele nicht imstande sind, ihn in seiner Tragweite zu erfassen, ist ohnedies ein weiteres Kapitel in der Tragödie. Vor allem ist anscheinend etlichen der Abgeordneten nicht klar, dass es KEINE Obergrenze für die Haftung gibt, auch wenn sie fälschlicherweise davon ausgehen, dass das Stammkapital des ESM von 700 Milliarden die Haftung Deutschlands auf 190 Milliarden begrenze (Quote 27,15%). Dasselbe gilt analog für Österreich mit seiner Quote von 2,78% (rund 20 Mrd.), und die Hoffnung, dass hier die Abgeordneten besser informiert seien, dürfte auch in die Rubrik frommer Wünsche eingereiht werden.
Die Haftung ist nicht auf 190 Mrd. (D) bzw. 20 Mrd. (Ö) begrenzt
Einerseits hängt die Haftung vom Ausgabekurs (Art.8(2)) des Stammkapitals ab (doppelter Kurs = doppelt so hohe Haftung; der Ausgabekurs zum Nennwert ist nicht in Stein gemeisselt!)) und andererseits steigt die Nachschusspflicht für die noch zahlungsfähigen Länder aliquot im Ausmass des Ausfalls insolventer Länder, die ihrer Einzahlungspflicht nicht nachkommen können (25(2)). Würden zB alle Länder ausfallen, hatte Deutschland plötzlich eine Haftung von MINDESTENS 700 Milliarden, je nach Ausgabekurs auch mehr. Zudem kann der ESM unbegrenzt Kredite aufnehmen, und zwar egal, ob er eine Banklizenz beantragt oder nicht (32(9)). Da alle Mitgliedsländer für die vom ESM aufgenommenen Kredite haften (http://www.verfassungsbeschwerde.eu/ ), werden damit Eurobonds durch die Hintertür und ohne das Kind beim wahren Namen nennen zu müssen, möglich (und sehr wahrscheinlich). Zudem kann der ESM jederzeit die von ihm angewandten Instrumente praktisch nach Belieben und Gutdünken ändern (Art.19).
Korruption ist Tür und Tor geöffnet
Die Mitglieder des ESM-Gouverneursrats usw. unterliegen eine unbegrenzten Geheimhaltungsverpflichtung und Immunität (Art.34 und 35) und können sich damit jeglicher Kontrolle, egal ob parlamentarisch oder gerichtlich oder durch Rechnungshöfe, entziehen. Den Prüfer wählen sie sich selbst (womit sie sich de facto selbst prüfen). Der Korruption ist Tür und Tor geöffnet, der ESM kann Mittel an wen auch immer vergeben, wo es ihm gerade dienlich scheint, ohne dies begründen oder offen legen zu müssen. Alles in allem ist daher nur zu hoffen, dass der deutsche Verfassungsgerichtshof den ESM-Vertrag kippt. Denn der ESM ist mit mehr Macht ausgestattet, als sich jeder König oder Diktator seit der Antike zu erträumen gewagt hätte. Er ist der grosse Coup schlechthin, der alles möglich macht, allerdings zu Lasten der Steuerzahler.
PS: Österreich haftet im Ernstfall mit bis zu 80 Mrd. Euro (ESM; EFSM, Target usw..... http://www.cesifo-group.de/ ). Dies sind 10.000 Euro je Einwohner und rund das Doppelte je Erwerbstätigem, also ganz grob ein Jahresgehalt. Dazu kommen noch allenfalls weitere Haftungen aus ESM-Krediten.
Mehr zum ESM: http://www.esm-vertrag.com/
(cr)






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