Nach einem diese Woche bekanntgewordenen Gerichtsurteil, das die Abberufung des Gutachters Thomas Havranek bestätigt, gehen die Meinl Bank und deren Eigentümervertreter Julius Meinl V in die Offensive. Die Privatbank hat angekündigt, einen Enthaftungsantrag für Meinl zu stellen, der gegen eine Kaution von 100 Mio. Euro auf freien Fuss gesetzt worden war.
"Wenn das Gutachten jetzt von jeglicher Relevanz entkleidet ist, müsste die Aufhebung der U-Haft eigentlich von Amts wegen erfolgen", sagte Bank-Vorstand Peter Weinzierl am Freitag: "Dennoch werden wir den Antrag stellen." Eine Zurücknahme der U-Haft hätte auch zur Folge, dass die Kaution mit Zinsen zurückgezahlt werden müsste.
In einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil hatte das Oberlandesgericht in Wien (OLG) einer erstinstanzlichen Entscheidung recht gegeben, in der der von der Staatsanwaltschaft bestellte Havranek als befangen erklärt wurde.
Derzeit läuft eine Feststellungsklage von Meinl gegen Havranek (Streitwert 1 Million Euro), in der herausgefunden werden soll, ob das nun verworfene Gutachten Schäden bei Bank und Julius Meinl verursacht habe. Diese Klage könnte zu einem späteren Zeitpunkt zu Schadenersatzprozessen führen. Auch eine Amtshaftungsklage gegen die Republik wegen des Verhaltens der Staatsanwaltschaft wird von Meinl nicht ausgeschlossen. (apa)






