Der Kampf zwischen Gerichtsgutachter Thomas Havranek und Julius Meinl V. ist nun entschieden: Einem Bericht von "Format online" zufolge folgt das Oberlandesgericht (OLG) Wien dem Antrag der Meinl-Anwälte und erklärt Havranek als befangen. Nach Auffassung der Meinl Bank entzieht die nun rechtskräftige Abberufung des Sachverständigen dem Verfahren die Grundlage, teilte die Bank in einer Aussendung am Mittwoch mit.
Nun wird ein anderer Gutachter bestellt, der laut Justiz zwar "alles neu machen muss, sich dabei aber auf die Befundaufnahme des abberufenen Sachverständigen stützen kann", wie der "Standard" (Donnerstag) schreibt. Der Zeitung zufolge soll der Neue ein am Wiener Straflandesgericht alter Bekannter sein: Bawag-Gutachter Fritz Kleiner.
Nach Ansicht des OLG ist "die volle Unbefangenheit des Sachverständigen und damit eine unbefangene Gutachtenserstattung in Zweifel zu ziehen", hiess es einer der APA übermittelten Stellungnahme des Gerichts.
Wegen möglicher Befangenheit (u.a. wegen eines Meinl-kritischen Zeitungskommentars vor zwei Jahren) war er auf Drängen der Bank wie berichtet schon im Juli vorerst abberufen worden. Der Vorwurf der Bank: Das fehlerhafte und "dilettantische" Vorgutachten des Sachverständigen sei eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Verhaftung von Meinl im April 2009 gewesen. Der befangene Sachverständige habe "rechtsstaatlich zweifelhafte Praktiken des Staatsanwalts" ermöglicht, betonte die Bank. Die Verhaftung Meinls sei unrechtmässig gewesen, die Einvernahmen "tendenziös", und im Polizeibericht fänden sich falsche Behauptungen.
Von der Staatsanwaltschaft will die Bank nun "klare Konsequenzen" und die Beendigung des "absurden Verfahrens", betonte Vorstand Peter Weinzierl. Er führte heute ins Treffen, dass die bisherige Vorgangsweise der Behörden negative Auswirkungen auf die Bank gehabt habe. Man prüfe deshalb rechtliche Schritte - "um Personen, die für diesen Schaden verantwortlich sind, zur Rechenschaft zu ziehen." (apa)






