Ein geschädigter Anleger fordert die Republik Österreich zur Anerkennung der Amtshaftung auf. Dieser Anleger hatte in AvW Genussscheine investiert. Vertreten wird er durch die Anwälte Pascher & Schostal. Trotz Rückkaufauftrags im Oktober 2008 wurde dem Anleger weder das eingesetzte Kapital, noch der Oktoberkurs seitens der AvW Gruppe AG ausbezahlt, erklärt die Kanzlei.
Die Finanzmarktaufsicht hätte erkennen müssen, dass die AvW Gruppe AG gemäß Bankwesengesetz eine Bank-Konzession benötigt. Die FMA habe es verabsäumt, das „konzessionslose und damit rechtswidrige Entgegennehmen von Anleger-Geldern durch die AvW“ zu unterbinden, so der Vorwurf.
Die FMA habe somit ihre Aufsichtspflicht verletzt und sei ihrem Schutzauftrag nicht nachgekommen. „Hätte die FMA ihre Aufsichtspflicht wahrgenommen, wäre nicht nur der Schaden unseres Mandanten verhindert worden, sondern auch etwaige Kursmanipulationen hätten - auf Grund der umfassenden Prüfung der AvW Gruppe AG als Bank - rechtzeitig aufgedeckt werden können“ so Anwalt Andreas Pascher. (kasp)









