Die neue spanische Regierung will mit der Konsolidierung der Staatsfinanzen, der Haushaltsstabilität und der Sicherung einer nachhaltigen Fiskalpolitik fortfahren und hat früher als ursprünglich geplant einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem sichergestellt werden soll, dass das Finanzgebaren der Staatsverwaltungen sich auf die mit der EU vereinbarten Richtwerte zu bewegt. Bereits die frühere PSOE-Regierung hatte sich Ende August 2011 mit der damaligen Oppositionspartei PP in wenigen Tagen auf eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse geeinigt. Aus der fundamentalen Bedeutung ausgeglichener Staatsfinanzen hat Mariano Rajoy, der jetzige Ministerpräsident und Vorsitzende der konservativen Volkspartei (PP), nie einen Hehl gemacht. Im Gegenteil stellte er dies in allen seinen Reden seit Regierungsübernahme Ende November 2011 markant heraus.
Das auf die Verfassungsänderung (Artikel 135) aufbauende Organgesetz ("Ley Orgánica") wurde von der früheren Regierung nicht mehr vorgelegt. Der entsprechende Entwurf für ein Organgesetz zur Haushaltsstabilität und finanziellen Nachhaltigkeit der Staatsverwaltungen ("Anteproyecto de Ley Orgánica de Estabilidad Presupuestaria y Sostenibilidad Financiera de las Administraciones Públicas") wurde auf der letzten Sitzung des spanischen Ministerrats am 27. Jänner genehmigt. Danach wird das Gesetz dem Staatsrat (Consejo de Estado) zugeleitet und nach Genehmigung im Parlament im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Die hohe Relevanz, die das gesamte Vorhaben für die PP-Regierung einnimmt, geht auch daraus hervor, dass sie den Entwurf, der ursprünglich für Ende März vorgesehen war, nun schon zwei Monate früher vorgelegt hat. Damit soll dem In- und Ausland gegenüber unter Beweis gestellt werden, wie wichtig es der neuen Regierung ist, auf den Weg solider Staatsfinanzen zurückzufinden. Dies unterstrichen auch die Regierungssprecherin, Soraya Sáenz de Santamaría, und der Minister für Finanzen und Staatsverwaltungen, Cristóbal Montoro.
Die Fiskalkonsolidierung sei, so hob Santamaría hervor, nicht nur wichtig, um Staatsdefizit und Staatsschulden zu verringern, sie sei zudem aus zwei weiteren Gründen von großer Relevanz: Je mehr der Staat sich selbst verschulde, desto weniger Kredite stünden für die Privatwirtschaft bereit. Angesichts der gegenwärtig herrschenden Kreditklemme sei der Zugang zu liquiden Mitteln aber fundamental für die angestrebte wirtschaftliche Wiederbelebung und für den Abbau der Arbeitslosigkeit. Die Eindämmung der staatlichen Kreditnachfrage sei aber auch zur Wohlstandssicherung wichtig. Je mehr Zinszahlungen für die staatliche Kreditaufnahme aufgebracht werden müssten, desto weniger Finanzmittel stünden für sonstige Ausgaben (unter anderem Erziehung und Gesundheit) zur Verfügung.






