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EU-Aufsicht plant kaum Einschnitte für ETF-Branche   Facebook be



30.01.2012
 

Börsennotierte Indexfonds (ETFs) sollen auch weiterhin ohne Einschränkungen an Privatanleger vertrieben werden dürfen. Damit fallen die Regulierungsvorschläge der EU-Finanzaufsicht ESMA weniger streng aus als von vielen Experten erwartet. Zwar blickt die Behörde weiter mit Sorge darauf, dass immer mehr Privatanleger in die teils komplexen Fonds investierten, wie aus den veröffentlichten Vorschlägen der European Securities and Markets Authority hervorgeht. Jedoch wolle die ESMA zunächst abwarten, was die überarbeitete Mifid-Richtlinie für den EU-Finanzmarkt in dieser Hinsicht vorsieht. Experten gehen davon aus, dass die neue Mifid 2013 in Kraft treten wird.

Ein Hinweis darauf, wie ein ETF die Wertentwicklung seines Basisindex nachvollzieht, ist den ESMA-Vorschlägen zufolge auch künftig nicht erforderlich. Die Behörde fordert lediglich, dass die Abkürzung ETF im Produktnamen auftaucht.

In den vergangenen Monaten hat die Kritik an börsennotierten Indexfonds weltweit stark zugenommen. Dabei lag der Fokus auf möglichen Risiken im Zusammenhang mit Derivate- und Wertpapierleihegeschäften.

Handlungsbedarf erkennen die Finanzaufseher beim Thema Wertpapierleihe. Dabei verleihen ETFs und andere Investmentfonds Wertpapiere aus ihren Portfolios gegen Gebühr vorübergehend an andere Marktteilnehmer, um Zusatzerträge zu erzielen. Momentan können sie Wertpapiere aus ihren Portfolios in beliebiger Menge vergeben. Wird der Entleiher zahlungsunfähig und fällt aus, kommt der Fonds schwer oder gar nicht an seine Papiere heran.

Wegen dieses Risikos seien Grenzen für Wertpapierleihegeschäfte angebracht, heisst es in den Vorschlägen der ESMA. Diese könnten sich darauf beziehen, welcher Anteil des Portfolios verliehen werden könne oder darauf, welche Menge Wertpapiere an einen einzigen Entleiher vergeben werden dürfe. Die Behörde hat jedoch keine konkreten Massnahmen vorgeschlagen, sondern bittet Branchenvertreter lediglich um Stellungnahmen.

Ausserdem hat die ESMA den ETF-Anbietern nahegelegt, Erträge aus Wertpapierleihegeschäften künftig vollständig den Fondsvermögen gutzuschreiben. Bisher fliessen die Erträge je nach Anbieter in unterschiedlicher Höhe den Fonds zu, den Rest verbuchen die Anbieter als Profite.

Börsennotierte Indexfonds verfolgen das Ziel, die Wertentwicklungen von Finanzmarktindizes nachzuvollziehen. Wie gut ihnen das tatsächlich gelingt, spielt keine Rolle. Das will die ESMA ändern: Künftig soll in den Fondsprospekten stehen, wie weit die Wertentwicklungen von ETFs und anderen Indexfonds im Schnitt von der Performance der Basisindizes abweichen sollen.

Börsennotierte Indexfonds können die Wertentwicklungen von Finanzmarktindizes auf zwei Arten nachvollziehen: Zum Einen können sie die entsprechenden Wertpapiere aus den Indizes kaufen und verkaufen. Zum Anderen können sie mit Banken Swap-Derivategeschäfte eingehen, die ihnen die Indexperformances sichern. Weil das nur einen Bruchteil des Fondsvermögens erfordert, können sie das restliche Kapital weitgehend beliebig investieren - auch in Wertpapiere, die nichts mit dem Basisindex des ETFs zu tun haben. Fällt die Bank aus, mit der ein Fonds ein Swap-Geschäft eingegangen ist, richtet sich die Wertentwicklung des ETFs nach dem tatsächlichen Portfoliobestand. Dadurch kann es zu starken Abweichungen vom Index kommen.

Nach dem Willen der ESMA sollen Fonds künftig in ihren Halbjahres-und Jahresberichten veröffentlichen, an wen sie Wertpapiere verliehen haben beziehungsweise mit wem sie Swap-Geschäfte eingegangen sind. Im Vorfeld müssten sie Investoren nach wie vor nicht darüber informieren, welche Banken als Partner für diese Geschäfte infrage kommen. Diese Information ist für Investoren jedoch wichtig, um Ausfallrisiken einschätzen zu können. In den vergangenen Monaten sind einige Anbieter angesichts öffentlicher Kritik dazu übergegangen, entsprechende Angaben auf ihren Internetseiten freiwillig zu veröffentlichen.

(APA/Reuters)


 
 

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