Die Stellung von Rating-Agenturen als Experten ist jener der Wirtschaftsprüfer vergleichbar. Daher können Rating-Agenturen nach deutschem und österreichischem Recht von Anlegern auch grundsätzlich zum Schadenersatz herangezogen werden. Zu diesem Schluss kommen die Wirtschaftsanwälte Gerhard Wildmoser und Jan Schiffer in einer umfassenden Analyse für die deutsche Fachzeitschrift ´"Recht der Internationalen Wirtschaft“.
Die Erklärungen in Ratingverträgen, wonach die Rating-Agenturen keinerlei Haftungen übernehmen würden, sind nach Ansicht von Wildmoser/Schiffer/Langoth rechtlich völlig unwirksam. "Die Stellung der Rating-Agenturen als Experten ist jener der Wirtschaftsprüfer durchaus vergleichbar, sodass … haftungsbegründende Schutzpflichten gegenüber Anlegern bestehen. Zudem ist die beabsichtigte Drittwirkung von Ratings viel stärker ausgeprägt als bei Wirtschaftsprüfern, was umso mehr für eine Haftung der Rating-Agenturen spricht", so die Autoren.
Ihnen zufolgen werden sämtliche Anleger in den Schutzbereich des jeweiligen Ratingvertrages eingezogen, da „es gerade Sinn und Zweck des Ratings entspricht, Ratings gegenüber potenziellen Anlegern zu veröffentlichen.“ Zumindest nach deutschem und österreichischem Recht seien auch die umfassenden Erklärungen in Ratingverträgen, wonach die Ratingagentur keinerlei Haftungen übernehme, völlig unwirksam.
"Die allumfassenden Haftungsfreizeichnungen der Rating-Agenturen sind unwirksam, sodass bei Verletzung der Kardinalpflichten bereits leichte Fahrlässigkeit zur Haftung der Ratingagentur führen kann.“ Freilich müsse ein Anleger bei seiner Klage, die Kausalität nachweisen, nämlich dass das Rating für sein Investment entscheidend gewesen sei. Es empfehle sich daher eine entsprechend nachvollziehbare Dokumentation. Allerdings spreche schon alleine die bestehende faktische Bedeutung von Rating-Agenturen bei Investitionsentscheidungen dafür, dass ein solcher Kausalitätsbeweis auch vor Gericht gelinge.
Übrigens wurde erst letzte Woche in den USA eine Sammelklage von Investoren gegen eine Ratingagentur zugelassen. Ein New Yorker Gericht liess eine Sammelklage gegen Moody's und Standard & Poor's wegen irreführender Anlageurteile zu. (red)






