Versicherungen sollen die von der EU geplanten gleichen Versicherungstarife für Männer und Frauen einem Pressebericht zufolge nur für Neuverträge anbieten müssen. Altverträge, die vor der Unisex-Umstellung im Dezember 2012 abgeschlossen worden sind, sollen von der Änderung nicht betroffen sein, berichtete die "Financial Times Deutschland" unter Berufung auf die Leitlinien zur EU-Gleichstellungsrichtlinie, über die die Kommission heute entscheidet. Damit hätten die Versicherer einen Teileerfolg erreicht.
Die Unternehmen hatten vor den Folgen gewarnt, wenn sie alle Bestandsverträge hätten umstellen müssen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März. Darin hatten die EU-Richter eine in der Gleichstellungsrichtlinie von 2004 enthaltene Ausnahme von der Gleichbehandlung gekippt, die vor allem für Versicherer wichtig war. Unklar blieb, ob dies für Neugeschäfte oder auch für den Bestand gelten sollte. Die Kommission interpretiert der Zeitung nach das Urteil nun zugunsten der Konzerne.
Allerdings lasse Justizkommissarin Viviane Reding die Versicherer mit ihrem Wunsch nach einer Änderung der Richtlinie abblitzen. Die Allianz zum Beispiel fürchtet, dass Unisex-Tarife nur der Anfang sind und die EU irgendwann eine Gleichstellung bei Menschen verschiedenen Alters sowie unterschiedlichen Gesundheits- oder Behinderungszustands fordern werde. Das würde die Geschäftsmodelle der Lebens- und Krankenversicherer in grosse Probleme bringen.
Die Unisex-Umstellung stellt die Branche vor gewaltige Anforderungen. Fast alle Tarife in der Lebens- und Krankenversicherung müssen angepasst werden. Risikoversicherungen werden für Frauen teurer, für Männer billiger. Bei Krankenversicherungen ist es anders herum.
Erlauben will Reding den Konzernen laut Zeitung zumindest, für die interne Risikobewertung weiter nach Geschlecht zu unterscheiden. Das dürfe nur nicht zu abweichenden Tarifen für einzelne Versicherte führen. Weiter erlaubt sein sollen auch spezifische Produkte für Männer und Frauen, etwa gegen Prostata- und Brustkrebs. Ausnahmen sehen die Leitlinien auch für die betriebliche Altersversorgung vor, schreibt die "FTD".
(APA/dpa-AFX)






