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Die Hälfte der Testamente ist eigentlich ungültig   Facebook be



16.12.2011
 

D.A.S. Österreichische Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung rechnet nach einer Recherche, dass rund die Hälfte aller durch Laien erstellten Verfügungen grobe Fehler aufweisen und deshalb Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen werden können.
Dies kann dazu führen, dass ein Testament ungültig ist, oder der letzte Wille des Erblassers nicht erfüllt wird. Jedes Jahr werden in Österreich rund 60.000 neue Testamente errichtet oder bestehende abgeändert. Der Rechtsschutzspezialist erweitert künftig sein Rechtsschutzangebot und übernimmt für seine Kunden die Kosten für die Erstellung eines Testamentes.

Der Rechtsschutzspezialist ortet, dass viele österreichische Testamente, die durch juristische Laien erstellt wurden, nicht die gewünschte Nachlassaufteilung des Verfassers erfüllen. Ein fachkundig errichtetes Testament hilft im Regelfall, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.
„In Österreich sind 1,75 Millionen Testamente registriert. Wir rechnen auf Grund einer Recherche damit, dass es noch ungefähr eine Million Testamente gibt, die durch juristische Laien erstellt und nicht registriert worden sind. Im Vergleich dazu gibt es 3,34 Millionen Haushalte. Das ist ein deutlicher Beweis dafür, wie wichtig es für viele Menschen ist, ihren Nachlass anders zu regeln als es das Gesetz beziehungsweise die gesetzliche Erbfolge vorsehen. Leider wiegen sich nicht fachkundige Verfasser oft in falscher Sicherheit“, erklärt Johannes Loinger, Vorstandssprecher D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Es kommt häufig vor, dass diese letztwilligen Verfügungen unwirksam sind, weil der Inhalt Mängel aufweist oder die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht beachtet wurde. Bei vielen Testamenten werden juristische Ausdrücke wie Vollerbe, Vorerbe oder Nacherbe falsch gebraucht. Dies kann dann zu ungewollten Ergebnissen in der Erbfolge oder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen“, so Loinger weiter.

Obwohl das Erbrecht umfassend geregelt ist, werden juristische Laien oft von den verschiedensten Erbregeln überrascht. „Sind etwa Kinder aus unterschiedlichen Ehen vorhanden, so sind der Erbgang und die Höhe des ihnen zufallenden Nachlasses oft allein vom Zufall abhängig, welcher Ehegatte zuerst verstirbt“, verdeutlicht Loinger die Komplexität. „Es ist deshalb in den meisten Fällen zweckmäßig, wenn Ehegatten ein Testament errichten, damit nicht die gesetzlichen Regelungen gelten“, so Loinger.


 
 

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19.04.2012
Marius
Perger

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