Eine brennende Kerze am Adventkranz, eine Wunderkerze am Christbaum oder ein elektrischer Defekt der Weihnachtsbeleuchtung - Ein Brand entsteht - gerade in der (Vor-)Weihnachtszeit - meist schneller als man erwartet. An den finanziellen Folgen leiden die Betroffenen oft ein Leben lang, vor allem auch, weil viele nicht ausreichend versichert sind.
Statistiken zufolge kommt es zwischen dem Beginn der Adventzeit und den Heiligen Drei Königen am 6. Jänner zu drei- bis viermal so vielen Feuerwehreinsätzen wie im restlichen Jahr. Ebenso wichtig wie die Einhaltung einschlägiger Präventionsmassnahmen ist die aus-reichende versicherungsmässige Absicherung im Ernstfall - und gerade hier mangelt es oft. Viele Menschen fühlen sich nämlich finanziell abgesichert, falls ein Feuer grosse Schäden in ihrem Eigenheim anrichtet. Doch das ist oft ein Trugschluss. Die Unterversicherung ist ein Faktor, der eine Familie völlig unerwartet finanziell schwer treffen kann.
Ein Beispiel: Besitzt man ein Haus, das einen Neubauwert von 300.000 Euro hat, und vereinbart eine Versicherungssumme von 200.000 Euro, findet man das vielleicht auf den ersten Blick ausreichend, da das Gebäude schon einige Jahre alt und der Verkehrswert daher gesunken ist - ein Gedankengang mit bösen Folgen.
Gunther Riedlsperger, Bundesobmann des Fachverbandes der Versicherungsmakler: "Es ist unumgänglich, die Versicherungssumme auf den Neubauwert des Eigenheimes abzustimmen. Denn der Verkehrswert oder Zeitwert sind unerheblich, wenn es darum geht, das Gebäude nach einem Totalschadensfall neu zu errichten."
Wer glaubt, dass im beschriebenen Fall alle Schäden bis 200.000 Euro versichert sind, ist auf dem Holzweg. Denn man wäre hier ein Drittel unterversichert. Das bedeutet z.B., dass man nach einem Feuer, das einen Schaden von 60.000 Euro anrichtet, nur 40.000 Euro von der Versicherung erhält. Auf dem übrigen Drittel bleibt man sitzen, da die Differenz von Neubauwert und Versicherungssumme aliquot heruntergerechnet wird.
"Laien interpretieren den Begriff Unterversicherung oftmals falsch und sind überrascht, dass auch bei kleineren Schäden nicht die volle Summe ausbezahlt wird. Hier lohnt es sich wirklich, sich diesbezüglich vor Abschluss einer Polizze von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen", erklärt Fachverbandsobmann Riedlsperger weiter.
Auf Geld von der Versicherung wartet man vergeblich, wenn man das Feuer durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. "Ein Paradebeispiel ist das Vergessen einer brennenden Kerze. Das wird in der Regel als grob fahrlässig gewertet. Man muss daher nach einem so entstandenen Feuer damit rechnen, dass man auf dem finanziellen Schaden zur Gänze sitzen bleibt", so Riedlsperger, "allerdings bieten einige wenige Versicherungsgesellschaften bereits ordentliche Entschädigungssummen auch bei grober Fahrlässigkeit an."






