Der Fiskus kassiert beim Anlegen – vor allem bei den kleinen Sparern – in vielen Fällen kräftig mit. Auf die Dauer wird so die Vermögensbildung in Österreich unterdrückt. Das wiederum beschränkt den Konsum und kostet den Staat Steuergelder. Statt dessen wäre eine Lockerung der Kapitalbesteuerung sinnvoll – für den Staat kommt das selbe heraus, nur die Bevölkerung wird dabei wohlhabender.
Von Peter R. Nestler
Wir alle kennen das: Die Kapitalertragsteuer (KESt) knabbert vielfach vom angelegten Geld einiges weg – bis zu einem Viertel des Ertrags geht da verloren, und im Prinzip verliert der Anleger damit wertvolle Jahre, in denen sein Vermögen nicht so rasch wächst, wie es könnte. Vorsorge wäre längst kein Thema mehr, leider unterbindet sie der Staat selbst mit dem jährlichen Tribut.
Eine einfache Modellrechnung für Sparer (sie fallen unter die volle KESt-Besteuerung): Wer einmalig einen Betrag von 1.000 Euro angelegt hat und darauf hofft, dass sich sein Geld verdoppelt, der kann das mit einem Zinssatz von 4% (das sollte bei langfristigen Anlagen fast immer drinnen sein) nach 18 Jahren erreichen. Genau 2.025,82 Euro sind aus dem veranlagten Geld dann geworden, mit zwei Bedingungen: Zinsansammlung und keine Steuern. Muss man jedoch Steuern zahlen, hat man auch länger zu warten. Viel länger. Denn unter der Prämisse einer Kapitalertragsteuer von 25% dauert fast der selbe Zuwachs 24 Jahre – Endvermögen: 2.032,79 Euro. Beide Annahmen beinhalten keine Inflation, es ist aber anzumerken, dass Veranlagung, die länger dauert, über die Inflation zusätzlich mehr Geld wieder vernichtet. Der Unterschied ist gewaltig: 18 Jahre ohne Steuer bzw. 24 Jahre mit, das ist ein Drittel mehr!
Drehen wir das Beispiel um: Gehen wir davon aus, dass jemand im Alter von 18 Jahren einen Betrag von 1.000 Euro anlegt und diesen bis zur Pensionierung mit (hoffentlich) 65 Jahren nicht mehr anrührt, ziehen wir also eine fixe Zeitspanne heran (Zinssatz wiederum 4%). Dann kommt nach diesen 47 Jahren Veranlagung mit einer unveränderlichen KESt von 25% ein angesammeltes Vermögen von 4.011,90 Euro heraus. Das ist ziemlich genau eine Vervierfachung und klingt eigentlich ganz gut. Aber: Ohne Steuer ergeben sich für die selben übrigen Parameter 6.317,82 Euro. Die Differenz ergibt den Faktor 1,57. Das heißt, ohne Steuer wäre der Anleger mehr als eineinhalb Mal reicher als mit Steuerbelastung.
Wie man's dreht und wendet, der Staat raubt den steuerpflichtigen Anlegern zu früh in der Vermögensbildung zu viel von den sonst möglichen Erträgen. Sinnvoller wäre es, die Besteuerung so spät wie möglich anzusetzen – beim Konsum, beim Vererben, etc. Letztendlich wird der Anleger nichts anderes tun, ob mit oder ohne Besteuerung seiner Anlagen, er wird das Geld für Dinge ausgeben, die er sich leisten will und kann. Nur das Können wird hierzulande vom Staat eifrigst unterminiert. Ähnliches gilt auch auf der Ausleihungsseite – bei Krediten kosten Steuern und Gebühren ebenfalls wertvolle Zeit – oder sie beschränken die Vermögensbildung.
Übrigens generierte die Republik Österreich im Jahr 2008 ein KESt-Aufkommen von rund 2,5 Mrd. Euro. Da müssten sich einige schlaue Köpfe mal zusammensetzen und den realen volkswirtschaftlichen Effekt ausrechnen, wenn diese Einnahmen nicht unmittelbar in der Veranlagung abgezogen würden, sondern erst beim Konsum/Vererben/Schenken, etc. Denn da fallen nicht nur mehr Umsatzsteuereinnahmen an, sondern auch mehr Unternehmenssteuern, weil die ja mehr absetzen, damit könnten mehr Leute beschäftigt werden, was wiederum mehr über die Lohnsteuer, etc. hereinbringt, usf. Am Ende wird wahrscheinlich herauskommen, dass die KESt nur ein nutzloser Lenkungseffekt von Steuerbelastungen ist. Wohlgemerkt mit dem einzigen Unterschied, dass die Bevölkerung damit langsamer und weniger Vermögen bilden kann. Ob das wünschenswert ist...






