Das Mystery-Shopping der Arbeiterkammer (AK) bei je drei Banken (Bank Austria, Erste, Raiffeisenlandesbank NÖ Wien), Vermögensberatern (Conesty Consulting GesmbH, Ertrag & Sicherheit, Vermögen+Sicherheit) und Strukturvertrieben (DVAG, OVB, MLP) zeigt, dass die Informationen über Kosten und Risiken bei der Anlageberatung eher spärlich gesät sind und oft nur mündlich erfolgen. Geprüft wurde, ob der Anleger von den Beratern dem Wertpapieraufsichtsgesetz entsprechend über Kosten, Nebenkosten, Risiken und Schutz von Kundengeldern informiert wird. Das Testergebnis: Obwohl der Testkäufer ein mittleres Risiko eingehen wollte, werden Produkte quer durch die Bank von sicher bis sehr riskant empfohlen. Die Banken haben mit Sparbüchern, Bausparern und Garantieprodukten zwar konservative und sichere Produkte empfohlen, die Infos über Kosten und Risiken waren aber mangelhaft. „Zwei von drei Banken knauserten im Beratungsgespräch mit Kosteninfos zu den Wertpapierdepotspesen“, sagt AK Konsumentenschützer Christian Prantner. Die Vermögensberater hingegen haben nur Fonds vorgeschlagen. „Das ist bei der Empfehlung von reinen Aktienfonds kritisch, da der Kunde ein mittleres Risiko wollte“, meint Prantner. Auch die gesetzlichen Informationspflichten wurden nur teilweise eingehalten. Negativ aufgefallen ist hier insbesondere die mangelnde Risikoaufklärung. Die Strukturvertriebe boten dem Mystery-Shopper eine breite Palette an, darunter befanden sich Fonds, aber auch weniger risikoreiche Produkte wie etwa Lebensversicherungen oder Sparprodukte. Die Informationen waren zwar umfangreich, erfolgten aber leider nur mündlich.
„Konsumenten sollen sich auf das Beratungsgespräch gut vorbereiten“, rät Prantner. „Lassen Sie sich jedenfalls Zeit und unterschreiben Sie nicht gleich beim ersten Termin“. Wichtig dabei sei, sich schon zuvor einen Überblick über die eigene Finanzsituation und über den Hintergrund des Beraters zu verschaffen. Der Berater oder Vermittler sollte bekanntgeben, ob er unabhängig oder an ein bestimmtes Finanzinstitut gebundenen ist, da unterschiedliche Verpflichtungen und Haftungsregeln gelten. Der Vertrag sollte erst abgeschlossen werden, wenn die Eckpfeiler des Produktes- Risiko, Laufzeit, Ertrag, Kosten- geklärt sind.
(Katharina Spiegl)


